Walid Dridi
Lehrer
Aufgaben: Ansprechpartner für die generalistische Pflegeausbildung
E-Mail: walid.dridi@bs07.de
Mit Herz und Einsatz
Wir freuen uns, dass wir Ihnen ab August 2024 – ganz neu -nun auch an der Beruflichen Schule Bergedorf (BS 07) die generalistische Pflegeausbildung anbieten können. Neben innovativen Unterrichtsmethoden und Lernumgebungen ermöglichen hochmoderne Simulationslabore (Skills Lab) und Praxisräume Ihren Auszubildenden eine erstklassige und zukunftsorientierte Ausbildung.
Die Pflege ist ein verantwortungsvolles Berufsfeld, bei dem Sie dankbare Menschen aller Altersstufen unterstützen und begleiten. Außerdem helfen Sie Menschen sich zu pflegen und medizinische Behandlungen umzusetzen. Zusammen mit den Ärztinnen und Ärzten sowie den Therapeutinnen und Therapeuten sind die Pflegerinnen und Pfleger der Kern der Gesundheitsversorgung.
Die professionelle Pflege in Deutschland setzt eine Ausbildung voraus, die drei Jahre lang dauert und in der theoretische und praktische Kompetenzen erworben werden müssen. Die erfolgreiche Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, wodurch die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmannes erhalten. Mit dieser Berufsbezeichnung ist es dann möglich in allen Pflegeeinrichtungen und sogar europaweit zu arbeiten und Menschen zu helfen.
Nähere Informationen finden Sie weiter unten.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Die Ausbildung ist in Blockphasen organisiert. Die Beschulung erfolgt in vier ca. 5-wöchigen Schulblöcken pro Schuljahr.
Die Pflegeausbildung beinhaltet neben den genannten Schulblöcken Praxisblöcke, die in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen und Pflegesettings stattfinden und in denen theoretische Inhalte angewendet werden und Pflege am Bett erlernt werden kann. Die Praxiseinsätze in der Langzeitpflege, im Krankenhaus und in der ambulanten Pflege sind mit 400 Stunden vorgesehen. Zudem sind Praxiseinsätze in der Kinderheilkunde und in der Psychiatrie Teil der praktischen Ausbildung (80 – 120 Praxisstunden). Die Praxiseinsätze werden von den Trägerbetrieben geplant und koordiniert.
Der Unterricht unterteilt sich in die pflegespezifischen beruflichen Handlungsfelder, welche die drei Versorgungsbereiche der Kinderkrankenpflege, der Altenpflege und der Akutpflege gleichermaßen abbilden.
Wir arbeiten in den beruflichen Handlungsfeldern mit realen und mit fiktiven Situationen, die pflegerische Interventionen bedürfen. Diese Situationen ändern sich je nach Themenschwerpunkt, erstrecken sich aber über die jeweiligen Handlungsfelder und sind Handlungsmittelpunkt für unser Lernarrangement. Diese beruflichen Handlungsfelder sind wiederum fachlich und thematisch 10 Lernfeldern zugeordnet.
Die Lernfelder beinhalten die berufsbezogenen Inhalte des Ausbildungsberufs und nehmen den Hauptteil der Unterrichtszeit in Anspruch. Im Laufe der Ausbildung werden folgende Lernfelder unterrichtet:
Lernfeld 1: Menschen mit andauernden Pflegebedarfen verstehen und in der selbständigen Lebensführung unterstützen
Lernfeld 2: Menschen mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen und mit umfangreichen Versorgungsbedarfen pflegen
Lernfeld 3: Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert in verschiedenen Kontexten professionell gestalten
Lernfeld 4: Gesundheit fördern und präventiv handeln
Lernfeld 5: Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
Lernfeld 6: In Akutsituationen angemessen handeln
Lernfeld 7: Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team planen und umsetzen
Lernfeld 8: Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
Lernfeld 9: Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
Lernfeld 10: Menschen mit psychischen und kognitiven Gesundheitsproblemen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist eine sogenannte Zwischenprüfung in der generalistischen Ausbildung vorgesehen. Diese dient als Generalprobe vor dem staatlich anerkannten Examen. Auf diese Weise können sich die Auszubildenden zusammen mit Ihrer Klassenleitung und Ihrer Praxisanleitung Lernziele setzen, Inhalte vertiefen und üben, womit dem Erfolg im Examen nichts mehr im Weg steht.
Die Zwischenprüfung wird von der Schule und dem Betrieb organisiert und besteht aus zwei Prüfungsteilen:
• Die schriftliche Zwischenprüfung: Dauert 120 Minuten und umfasst inhaltlich die beruflichen Handlungsfelder 1 – 10.
• Die praktische Zwischenprüfung: Findet im Betrieb statt und ist im Prinzip eine theoriegeleitete pflegerische Versorgungssituation.
Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind eine Orientierung und haben keinen direkten Einfluss auf des Endergebnis der Abschlussprüfung. Dennoch dienen sie als Indikator, um den Lernstand zu thematisieren und ggf. Lernprozesse nochmals genauer zu betrachten.
Die Noten der schriftlichen und der praktischen Zwischenprüfung werden nur auf Wunsch auf dem Zeugnis ausgewiesen.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Zulassung zur Abschlussprüfung wird in der generalistischen Pflegeausbildung von der Schule BS07 in einer Zusammenarbeit mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) organisiert. Für die Zulassung ist der erfolgreichen Ausbildungsverlauf nachzuweisen.
Die relevanten Dokumente für die Zulassung sind auf der einen Seite die drei Jahreszeugnisse, die Sie von der Schule erhalten und die als Leistungsnachweise dienen. Auf der anderen Seite sind die Nachweise einer erfolgreich absolvierten praktischen Ausbildung notwendig. Diese relevanten Nachweise und Dokumente sind im Praxisbegleitordner (Diesen erhalten die Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung.) zu finden und sind während der gesamten Ausbildung sorgfältig auszufüllen und aufzubewahren. All diese Dokumente werden regelmäßig von der Klassenleitung zusammen mit den Auszubildenden überprüft und kurz vor der Prüfung eingesammelt. Auf dieser Grundlage kann die Klassenleitung die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung bescheinigen. Die Bescheinigung wird zusammen mit einem Antrag zur Zulassung an die Sozialbehörde geschickt. Die Sozialbehörde prüft ihrerseits den Antrag und schließt das Zulassungsverfahren mit einer Entscheidung ab.
Prüfungsteile der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird von der Schule organisiert und durchgeführt. Sie wird zudem von der Behörde für Soziales begleitet. Die Abschlussprüfung besteht aus 3 Prüfungsteilen und findet am Ende der Ausbildung statt:
Generalistische Pflege | ||||
Teil 1
(Schriftliche Prüfung) |
Teil 2
(Praktische Prüfung) |
Teil 3
(Mündliche Prüfung) |
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Pflegeinhalte und deren Bezugswissenschaft | Schriftliche Ausarbeitung der Pflegeplanung
Versorgung von zwei zu Pflegenden am Bett |
Spezifische Fachinhalte (z. B. Inter- und Intraprofessionalität, Delegationsrecht, etc.) | ||
3 x 120 Min. in drei aufeinanderfolgenden Tagen | Die Durchführung kann bis zu 240 Min. dauern | Ca. 75 Min. (inkl. Vorbereitungszeit) | ||
Drei Arbeiten zu berufstypischem Wissen und Handlungen in den drei Versorgungsbereichen.
(Zentrales Prüfungsverfahren) |
Die schriftliche Ausarbeitung findet einen Tag vor der Durchführung im Betrieb statt.
Die Durchführung der geplanten Maßnahmen findet am Bett des zu Pflegenden statt. |
Präsentation und mündliches Fachgespräch
Findet in der Schule statt. Einer der drei Versorgungsbereiche
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Zum Erwerb der Berufsbezeichnung müssen alle Prüfungsteile bestanden werden und einen Antrag bei der Sozialbehörde erstellt. |
Wann ist die Abschlussprüfung bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
• Im Gesamtergebnis von den drei Prüfungsteilen mindestens „ausreichend“
• In keinem Prüfungsbereich „ungenügend oder mangelhaft“. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsergebnisse erst am Ende der Prüfung (also nach der mündlichen Prüfung) vom Prüfungsvorsitz verkündet werden dürfen.
Wiederholen der Abschlussprüfung
• Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?
Sie können die Prüfung einmal wiederholen. Wenn Sie insgesamt zweimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.
• Welche Prüfungsteile werden wiederholt?
Sie müssen alle Prüfungsteile, die Sie nicht bestanden haben, wiederholen. Bedenken Sie bitte, dass die schriftliche Prüfung aus drei Arbeiten besteht. Sie können im Wiederholungsfall nur die nicht bestandenen Arbeiten wiederholen.
• Muss die Ausbildung verlängert werden?
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) entscheidet individuell, wie lange Sie verlängern müssen. Außerdem entscheidet die Sozialbehörde, ob Sie die Schule während der Verlängerungszeit besuchen sollen oder die praktischen Fähigkeiten nur im Betrieb verbessern (diese Entscheidung hängt von den Ergebnissen der ersten Prüfung ab). Die Wiederholungsprüfung(en) werden ebenfalls von der Schule und dem Betrieb geplant und durchgeführt.
Weitere Informationen zur Prüfung stehen in der Handreichung des Hamburger Institutes für Berufliche Bildung und der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) https://www.pflegeausbildung-hamburg.de/fileadmin/dateien/0127_HBB_BO-Handreichung-Pflegeberufe_web.pdf
In der Hansestadt Hamburg ist die Verkürzung der Ausbildungsdauer von drei auf zwei Jahre nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Zurzeit wird eine derartige verkürzte Pflegeausbildung an der BS07 nicht angeboten. Hierfür stehen auf der Seite des Hamburger Institutes für berufliche Bildung weitere Informationen zur Verfügung. https://hibb.hamburg.de/bildungsangebote/berufsausbildung/pflegeausbildung/
Lehrer
Aufgaben: Ansprechpartner für die generalistische Pflegeausbildung
E-Mail: walid.dridi@bs07.de
Schulsekretärin
Aufgaben: Sachbearbeitung Berufsschule EIB, KBM, PDK, GEP
E-Mail: ulrike.oelrich@hibb.hamburg.de
Telefon: 040 428922-210