Schulvorstand

Der Schulvorstand bildet das höchste schulische Entscheidungsgremium.

Die Schülerschaft, Wirtschaftsbetriebe, Gewerkschaften, Eltern und die Lehrerschaft sind dort vertreten. Die Schulvorstände entscheiden auf der Grundlage von Vorlagen der Schulleitung über viele grundlegende Ziele und wirtschaftliche Angelegenheiten der Schule. Der Schulvorstand tagt regelmäßig einmal im Schulhalbjahr oder zusätzlich bei Bedarf.

 

Der Schulvorstand entscheidet auf der Grundlage von Vorlagen der Schulleiterin oder des Schulleiters über folgende grundlegende Ziele und wirtschaftliche Angelegenheiten der Schule:

  1. die Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems,
  2. die Ziel- und Leistungsvereinbarung,
  3. die Grundsätze für die Verwendung der Personal- und
    Sachmittel im Rahmen ihrer Zweckbestimmung sowie über
    die Grundsätze der Beschaffung und Verwaltung der Lernmittel,
  4. den Wirtschaftsplan,
  5. den Jahresbericht.

Der Schulvorstand entscheidet ferner auf der Grundlage von Vorlagen der
Schulleiterin oder des Schulleiters über folgende Elemente der Gestaltung des Schullebens:

  1. die Hausordnung,
  2. die Namensgebung für die Schule,
  3. die Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen in der Schule,
  4. die Durchführung von Geldsammlungen unter Schülerinnen und Schülern
    sowie Eltern,
  5. die Form der Anhörung der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der
    Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler vor der
    abschließenden Beschlussfassung über die Zeugnisse nach § 62 Absatz 3,
  6. die Grundsätze für die Durchführung außerunterrichtlicher
    Veranstaltungen und die diesbezügliche Mitwirkung von Externen,
  7. die Grundsätze für soziale Aufgaben im Sinne des § 49 Absatz 2 Satz 2.

Die Vertreterinnen oder Vertreter nach Absatz 1 Nummer 2 sowie bis zu drei Ersatzvertreterinnen oder Ersatzvertreter werden auf Vorschlag der Verbände und Innungen, die für die an der Schule unterrichteten Ausbildungsberufe zuständig sind, im Einvernehmen mit den Kammern aus der Mitte der Ausbildungsbetriebe für drei Jahre ernannt. Die Lernortkooperationen der Schule können den Verbänden und Innungen Vorschläge unterbreiten ….