Aufenthalte für Lehrkräfte

Auch Lehrkräfte haben die Möglichkeit berufliche Auslandsaufenthalte zu absolvieren. Gründe können wie folgt lauten:

  • Fortbildung, z.B. in Form eines Praktikums oder in Form von Seminaren, Workshops etc.
  • Partnerbesuche, z.B. zur Organisation von Mobilitätsprojekten für Lernenden, zur Betreuung von Lernenden während ihres Auslandsaufenthalts im Rahmen der Qualitätssicherung etc.

Studienreise, z. B. durch Besuche von ausländischen Bildungseinrichtungen etc.

Die Mindestdauer beträgt 4 Tage (2 Tage Aufenthalt, 2 Tage An- und Abreise). Die Förderung durch das Programm Erasmus+ richtet sich nach Zielland und Dauer des Aufenthaltes. Gefördert wird sowohl die Anfahrt als auch der eigentliche Aufenthalt. Die genauen Fördersätze gehen aus der Fördertabelle hervor.

Für die Organisation gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Auslandsaufenthalt kann komplett selbst organisiert werden oder eine unserer Partnerorganisationen ist bei der Organisation behilflich. Das ADC College in London bietet zum Beispiel eine Vielzahl von didaktischen Fortbildungen für Lehrkräfte an. Darüber hinaus organisierte Arbeit und Leben oder die Nationale Agentur des BIBB zuweilen Studienreisen, über die wir dann gesondert informieren

Die Mobilitätsagentur von Arbeit und Leben verfügt derzeit über ein relativ großes Kontingent an Mitteln für berufliche Auslandsaufenthalte von Bildungspersonal, die auch den Lehrkräften unserer Schule zur Verfügung stehen. Sofern der Aufenthalt innerhalb der Schulferien erfolgen soll, kann die Bewerbung individuell, ohne Rücksprache mit der Schulleitung, über das Bewerbungsformular der Mobilitätsagentur erfolgen. Sofern der Auslandsaufenthalt während der Unterrichtszeit stattfinden soll, muss vorher Rücksprache mit der Schulleitung gehalten werden. Genehmigungsfähig sind, natürlich abhängig von Zielen und Inhalten, grundsätzlich Aufenthalte von bis zu einer Woche. Bevorzugte Zeiten hierfür sind Blocklöcher sowie Zeiträume nach Abschlussprüfungen zum Beispiel vor den Sommerferien.